Gebührentabelle / Nutzungsordnung

Hunde und KatzenPreise
Kosten  für Grabaushub, 
Behälter für den Tierkörper, 
Beisetzung und Verfüllung des Grabes
145,00 Euro
Pacht für 3 Jahre  ( Tiere bis 15 kg )150,00 Euro
Pachtverlängerung  ( max. 2 Jahre ) pro Jahr   50,00 Euro
Pacht für 5 Jahre  ( Tiere über 15 kg )250,00 Euro 
Kaninchen, Hamster und Vögel etc.
Kosten für Grabaushub,
Behälter für den Tierkörper, 
Beisetzung und Verfüllung des Grabes 
50,00 Euro
Pacht für 3 Jahre60,00 Euro
Gedenktafel mit gravierter Metallplatte
Je nach Größe  40,00-60,00 Euro
Transport/Grundgebühr
Grundgebühr 
( je angf. Stunde und Person )  
12,50 Euro
Abholung je gefahrener km 1,00 Euro

Nutzungsordnung

Tierfriedhof  Wunstorf

Der Tierfriedhof ist eine Einrichtung des Tierschutzvereins Wunstorf und Umgebung von 1934 e. V. Er wird von ihm unterhalten und verwaltet. Die Benutzungsordnung erhält ihre Gültigkeit ab 12.06.2010.

NUTZUNG

Hunde, Katzen und kleine Haustiere, wie z. B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel können auf dem Tierfriedhof begraben werden. Eine Erlaubnis zur Benutzung wird grundsätzlich jeder Person ab 18 Jahren auf Antrag erteilt. 

Die Pacht und anfallende Gebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr.

PACHTZEIT

Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt mindestens 3 Jahre, bei Tieren über 15 kg 5 Jahre. Eine Verlängerung der Pachtzeit ist nach Zustimmung des Tierschutzvereins möglich, höchstens auf bis zu 10 Jahre. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich oder direkt im Tierheim beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle und die darauf befindlichen Gegenstände. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.

GRABSTELLE

Auf dem Tierfriedhof sind nur Rasengräber mit Platte zugelassen. Die Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf. Es wird eine Granitplatte mit gravierter Metalltafel nach spätestens 4 Wochen vom Tierschutzverein aufgelegt. Das Aufstellen einer bepflanzten Schale ist möglich. Andere selbst aufgebrachte Gegenstände, sowie Kreuze sind nicht zulässig und können durch den Tierschutzverein entfernt werden. 

INSTANDHALTUNG

Die Pflege des Tierfriedhofs wird vom Tierschutzverein übernommen.

SONDERLEISTUNGEN

Auf Wunsch holen wir das tote Tier bei Ihnen oder vom Tierarzt ab. Die Kosten dafür entnehmen Sie aus der Gebührentabelle.

ÖFFNUNGSZEITEN

Der Tierfriedhof ist durchgehend geöffnet – keine Schliessung.

Tierfriedhof:

Senator-Meier-Straße / Nordrehr
31515 Wunstorf 
05031-1789083