Gebührentabelle / Nutzungsordnung
Hunde und Katzen | Preise |
Kosten für Grabaushub, Behälter für den Tierkörper, Beisetzung und Verfüllung des Grabes | 145,00 Euro |
Pacht für 3 Jahre ( Tiere bis 15 kg ) | 150,00 Euro |
Pachtverlängerung ( max. 2 Jahre ) pro Jahr | 50,00 Euro |
Pacht für 5 Jahre ( Tiere über 15 kg ) | 250,00 Euro |
Kaninchen, Hamster und Vögel etc. | |
Kosten für Grabaushub, Behälter für den Tierkörper, Beisetzung und Verfüllung des Grabes | 50,00 Euro |
Pacht für 3 Jahre | 60,00 Euro |
Gedenktafel mit gravierter Metallplatte | |
Je nach Größe | 40,00-60,00 Euro |
Nutzungsordnung
Tierfriedhof Wunstorf
Der Tierfriedhof ist eine Einrichtung des Tierschutzvereins Wunstorf und Umgebung von 1934 e. V. Er wird von ihm unterhalten und verwaltet. Die Benutzungsordnung erhält ihre Gültigkeit ab 12.06.2010.
NUTZUNG
Hunde, Katzen und kleine Haustiere, wie z. B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel können auf dem Tierfriedhof begraben werden. Eine Erlaubnis zur Benutzung wird grundsätzlich jeder Person ab 18 Jahren auf Antrag erteilt.
Die Pacht und anfallende Gebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr.
PACHTZEIT
Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt mindestens 3 Jahre, bei Tieren über 15 kg 5 Jahre. Eine Verlängerung der Pachtzeit ist nach Zustimmung des Tierschutzvereins möglich. Grundsätzlich ist eine Höchstpachtzeit von 10 Jahren vorgesehen, diese kann aber auf besonderen Wunsch verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich oder direkt im Tierheim beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle und die darauf befindlichen Gegenstände. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.
GRABSTELLE
Auf dem Tierfriedhof sind nur Rasengräber mit Platte zugelassen. Die Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf. Es wird eine Granitplatte mit gravierter Metalltafel nach spätestens 4 Wochen vom Tierschutzverein aufgelegt. Das Aufstellen einer bepflanzten Schale ist möglich. Andere selbst aufgebrachte Gegenstände, sowie Kreuze sind nicht zulässig und können durch den Tierschutzverein entfernt werden.
INSTANDHALTUNG
Die Pflege des Tierfriedhofs wird vom Tierschutzverein übernommen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Der Tierfriedhof ist durchgehend geöffnet – keine Schließung.
Tierfriedhof:
Senator-Meier-Straße / Nordrehr
31515 Wunstorf
05031-1789083