Pressemeldung zur Niedersächsischen Wolfsverordnung

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung

11. November 2020

Kein rechtlicher Rahmen für Niedersachsens Wölfe, sondern Dauerbeschuss – Schutzstatus für die Wölfe soll durch die Hintertür aufgehoben werden
Seit Monaten läuft das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland wegen der europarechtswidrigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), da legt Niedersachsen bereits nach. Die EU-Kommission hatte unmittelbar nach In-Kraft-Treten der bundesgesetzlichen Regelungen aufgrund von Beschwerden zahlreicher Verbände und besorgter Bürger Bedenken gegen die EU-Rechtskonformität der bundesgesetzlichen Regelungen geäußert und die Bundesregierung im Rahmen eines Pilotverfahrens zu einer Stellungnahme aufgefordert. Zudem waren die letzten in Niedersachsen erteilten Ausnahmegenehmigungen aufgrund von rechtlichen Bedenken gerichtlich ausgesetzt worden.
Aber all dies konnte die Niedersächsische Landesregierung anscheinend nicht davon abhalten am Montag die seit Monaten heftig umstrittene und EU-rechtswidrige Wolfsverordnung zu beschließen. Die Regelungen dieser Verordnung gehen zum Teil noch einmal klar über die Grenzen der bundesgesetzlichen Regelungen der §§ 45, 45a BNatSchG hinaus, indem sie die zugrunde liegenden gesetzlichen Anforderungen unzulässig verkürzen und dadurch den Anwendungsbereich dieser Regelungen noch einmal erweitern. Hieran können auch die minimalen Anpassungen im Vergleich zum vorgelegten Entwurf nichts mehr ändern. Diese wolfsverachtende Politik soll heute dann ihren Höhepunkt darin finden, dass im niedersächsischen Landtag die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie die Möglichkeit einer sog. Schutzjagd diskutiert werden soll.
„Es war das Niedersächsische OVG, das in seinem Beschluss vom 26. Juni den zugrunde liegenden Bescheid insoweit für rechtswidrig erklärt hat, als es um die Umsetzung der neuen, erweiterten Möglichkeiten des BNatSchG ging. Und nun will Niedersachsen weiter voranpreschen und eine grundsätzlich mögliche Schutzjagd, an die nach der Rechtsprechung des EuGH höchste Anforderungen zu stellen sind, umsetzen? Hier sollte man erst einmal seine Hausaufgaben machen.“, so Christina Patt, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).
Dazu Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen: „Wie befürchtet nutzt die Landesregierung das Anfang des Jahres geänderte Bundesnaturschutzgesetzes als Generalvollmacht, um den Tier- und Artenschutz in Sachen „Wolf“ nach Belieben aufzuheben. Die jetzt verfolgte Absicht von CDU und SPD, die Schutzjagd gegen den Wolf zu ermöglichen, stellen einen tiefgreifenden Einschnitt in den Tier- und Artenschutzschutz dar, unterlaufen die Grundsätze rechtsstaatlicher Prinzipien und bestätigen unsere Sorge um den Tier- und Artenschutz in Niedersachsen“.

Bei der sog. Schutzjagd bezieht sich die Entnahme nicht auf ein bestimmtes, auffällig gewordenes Individuum. Es wird vielmehr eine Region definiert, in der es vermehrt z.B. zu Nutztierübergriffen gekommen ist. Ziel der Schutzjagd ist die Vergrämung oder Reduktion von Individuen der jeweiligen Art, um entsprechende Schäden in der betroffenen Region zu vermeiden. Ein derartiger Ansatz wird derzeit bereits in den skandinavischen Ländern oder aber auch Frankreich praktiziert. Die EU-Kommission beobachtet das Vorgehen in diesen Ländern jedoch genau, und es ist bereits zu zahlreichen Prozessen vor dem EuGH wegen Verstößen gegen die hohen Anforderungen an diesen Ansatz gekommen. Das letzte Urteil vom Oktober letzten Jahres (EuGH vom 10.10.2019, C-674/17) hatte auch in Deutschland große Beachtung gefunden. „Die europäische FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu schützen und zu bewahren und durch einheitliche Standards eine europaweite Vernetzung sicherzustellen, da kann ein Bundesland nicht einfach willkürlich ausscheren.“, so Patt weiter.
Dazu Ruhnke: „Wir betrachten mit Sorge, was für ein Schaden mit dieser politischen Entscheidung für den Tier- und Artenschutz in der Öffentlichkeit angerichtet wird. Fachlich umstritten, wird sie weiteren Unfrieden zwischen den beteiligten Akteuren stiften.“
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